Hinweise

Beim ersten Besuch in unserer Praxis wäre es wünschenswert, den Impfpass und alle Befunde zum bisherigen Krankheitsgeschehen Ihres Tieres mitzubringen.

Das Honorar für unsere Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Bezahlen können Sie in bar oder mit EC-Karte (PIN nicht vergessen!).

 

Das tierärztliche Honorar in Deutschland ist durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt. Darin werden für jede Tierart und alle erdenklichen tierärztlichen Maßnahmen Gebühren festgesetzt.

 

Der Tierarzt darf den einfachen Satz der festgesetzten Gebühr nicht unterschreiten und kann den zwei- oder dreifachen Satz berechnen, wenn die Umstände dies rechtfertigen.

Die GOT ist eine verbindliche Verordnung und damit Durchführungsanweisung eines Bundesgesetzes. Sie gilt für alle in Deutschland niedergelassenen Tierärzte. Missachtet der Tierarzt die GOT, indem er beispielsweise den einfachen Satz unterschreitet, begeht er einen Gesetzesbruch und kann dafür belangt werden.

 

Die GOT regelt weiterhin, dass Behandlungen im tierärztlichen Notdienst, also außerhalb der festgelegten regulären Sprechstunden, an Wochenenden und Feiertagen, grundsätzlich mindestens mit dem doppelten Gebührensatz abgerechnet werden müssen. Die GOT soll unlauteren Wettbewerb unter den Tierärzten, etwa durch Preisdumping verhindern.

Gleichzeitig macht sie das tierärztliche Honorar für den Tierbesitzer transparenter. Die im Einzelnen erbrachten Leistungen und angewendeten Medikamente sollten dabei auf der Rechnung mit Faktor und Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Telefon

03941 – 44 71 10

0177 – 36 44 014

 

Notdienst

 

offene Sprechstunden

 

 

Nützliche Links

Nicht abgesagte Termine (bitte 24h vorher) werden nach § 615 BGB in Rechnung gestellt.

© 2013 • Tierarztpraxis Dr. med. vet. Jörg Deicke • Tierarzt Halberstadt | DATENSCHUTZ